Rechtsprechung
   BSG, 21.02.1985 - 11 RK 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,12200
BSG, 21.02.1985 - 11 RK 2/84 (https://dejure.org/1985,12200)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1985 - 11 RK 2/84 (https://dejure.org/1985,12200)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - 11 RK 2/84 (https://dejure.org/1985,12200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,12200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrauensärztlicher Dienst - Krankenversicherung - Beteiligung der Krankenkasse - Verwaltungsakt - Kostenbeteiligungsschlüssel - Ermessen - Landwirtschaftliche Krankenkasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Die sich daraus ergebenden prozessualen Bedenken gegen die von der Klägerin erhobene reine Anfechtungsklage können vorerst schon deshalb nicht durchgreifen, weil die verwaltungsverfahrensrechtliche Bedeutung einer Kostenzusage, wie sie hier für zwei Behandlungen monatlich ausgesprochen wurde, bisher höchstrichterlich nicht geklärt war (vgl auch BSGE 83, 118, 123 = SozR 3-2500 § 145 Nr. 1 S 7; BSGE 66, 176, 181 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 6 f; BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Bei im Prinzip gleichgeordneten staatlichen Einrichtungen ergibt sich hieraus das vom SG verlangte Über/Unterordnungsverhältnis (vgl BSGE 58, 54, 57 = SozR 5420 § 87 Nr. 1).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Unter diesen Umständen kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Leistungsklage nicht verneint werden, weil der Kläger sonst Gefahr liefe, an verfahrensrechtlichen Hürden zu scheitern (ähnlich zur echten Leistungsklage, wenn ungeklärt ist, ob ein Verwaltungsakt zu ergehen hatte: BSGE 58, 54, 55 - SozR 5420 § 87 Nr. 1 S. 2, oder die Behörde keinen Verwaltungsakt erläßt: BSGE 57, 211, 212f = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1 S. 1f).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Es genügt, wenn das Gesetz einer Verwaltungsstelle eine hoheitliche Entscheidungskompetenz zuweist und gleichzeitig anordnet, daß diese auch für betroffene öffentlich-rechtliche Rechtsträger gilt, also insoweit ein Über- Unterordnungsverhältnis bestehen soll (vgl BSGE 45, 296, 298 = SozR 2200 § 381 Nr. 26; BSGE 58, 54, 57 = SozR 5420 § 87 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl., nach § 54 Rdnr 14; Kopp, VwGO, 9. Aufl, § 42 RdNr 10).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94

    Präsident des BVA als Verwalter des Gesamthandsvermögens der

    Solange die Frage des richtigen Verfahrens zweifelhaft und höchstrichterlich nicht geklärt ist, darf die Klage mit dieser Begründung jedoch nicht als unzulässig abgewiesen werden (BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 S 2; BSGE 66, 176, 181 [BSG 30.01.1990 - 11 RAr 87/88] = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 6 f).

    Für eine Ausnahme reicht die Stellung der betroffenen Sozialversicherungsträger als Körperschaften des öffentlichen Rechts schon deshalb nicht aus, weil auch die Entscheidungen nach den §§ 2, 7 SozVermG diesen gegenüber zu treffen sind und weil Verwaltungsakte gegenüber Sozialversicherungsträgern keineswegs generell ausgeschlossen sind (vgl BSGE 58, 54 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 25/94

    Behandlung; Kieferorthopädische Behandlung; Vertragszahnarzt; Zulassung

    Unter diesen Umständen kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Leistungsklage nicht verneint werden, weil der Kläger sonst Gefahr Hefe, an verfahrensrechtlichen Hürden zu scheitern (ähnlich zur echten Leistungsklage, wenn ungeklärt ist, ob ein Verwaltungsakt zu ergehen hatte: BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 5 87 Nr. 1 S 2, oder die Behörde keinen Verwaltungsakt erläßt: BSGE 57, 211, 212f = SozR 1200 Art. 2518Nr181f)-.
  • BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 4/86

    Zur Erstattung der Kosten der von einer Werkstatt für Behinderte erbrachten

    Dabei ist davon auszugehen, daß Ansprüche des Maßnahmeträgers aufgrund einer Vereinbarung (zu gesetzlichen Ansprüchen vgl BSGE 58, 54, 57 f : SozR 5ü20 S 87 Nr. 1) mit dem Rehabilitationsträger nicht durch Verwaltungsakt geregelt werden dürfen, gleichgültig ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich auf der Ebene der Gleichordnung zu beurteilen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 800/10
    Das SG ist insbesondere zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Schreiben des Beklagten an die Deutsche Rentenversicherung G. vom 22. September 2008 zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Verwaltungsverfahren (SGB X) handelt, auch nicht mit Drittwirkung - wie der Kläger meint (vgl. erneut das vom SG zutreffend zitierte Urteil des BSG vom 21. Februar 1985, 11 RK 2/84 = BSGE 58, 54 ff zur Gleichordnung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., vor § 102 Rn 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht